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Bei uns können Sie führerscheinfreie Motorboote auf der Flensburger Förede mieten. Aber sind wir dadurch ein Bootsverleih oder eine Bootsvermietung? Die deutsche Sprache führt ja schon einmal zu Irritationen. So werden die Begriffe Mietboot und Leihboot gerne bedeutungsgleich gebraucht. Haben Sie sich schon mal ein Boot gemietet? Oder haben Sie ein Boot geliehen? Und wo liegt überhaupt der genaue Unterschied zwischen leihen und mieten.
Der Blick ins Gesetz zeigt es.
Paragraph §598 bzw. §535 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt:
§ 598 BGB bestimmt, dass der Entleiher einer Sache den Gebrauch unentgeltlich gestattet. Eine Leihe ist also für den Leiher laut Leihvertrag kostenlos.
Der Mietvertrag wird im § 535 BGB geregelt. Durch den Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Unsere Boote können Sie günstig mieten. Aber leider nicht umsonst leihen. Dementsprechend handelt es sich juristisch korrekt immer um eine Bootsvermietung.
Aber seien sie sich gewiss. Ob Sie einen Leihboot, Ferienboot, Angelboot oder Mietboot bei der Bootsvermietung von FLY & SAIL bekommen wollen, wir helfen Ihnen gerne mit unseren Mietangeboten weiter.